Outdoor - draußen zu Hause
Ob Sonnenauf- oder -untergang, ein funkelnder Sternenhimmel oder unbekannte
Tiergeräusche, draußen erlebt man alles viel intensiver – und das wirkt wie eine
Frischzellenkur für Leib und Seele.
Nur wer die Natur kennt, kann sie lieben. Nur wer sie liebt, ist bereit sie
zu schützen.
Jetzt gehe ich mal nicht auf andere Länder, wie Schweden oder die Schweiz ein, sondern auf Deutschland.
In Deutschland ist ja alles geregelt, das macht sie Sache allerdings nicht einfacher - im Gegenteil.
Ersteinmal - darf man den Bereich überhaupt betreten - wenn nicht, dann darf man da auch nicht nächtigen - z.B. Naturschutzgebiete.
Der Gesetzgeber unterteilt das in „Betreten des Waldes“ und in „Betreten der freien Landschaft“. Das „Betreten des Waldes“ regelt das Bundeswaldgesetz und das „Betreten der freien Landschaft“, das Naturschutzgesetz.
Fangen wir mit der freien Landschaft an - es ist einfacher Bundesnaturschutzgesetz §56
Die Länder gestatten das Betreten der Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr.
da steht allerdings nicht viel, weil die Details von den jeweiligen Bundesländern geklärt werden.
Hessisches Forstgesetz bei baumpruefung.de: Hessisches ForstgesetzWald und offene Landschaften dürfen also Betreten werden - und dies auch abseits von Wegen. Ausnahmen sind natürlich Anpflanzungen, Naturschutzgebiete, Biotope, Nationalparks usw. Hochsitze u.ä. gelten als Privateigentum der Forstverwaltungen.
Übernachten in Schutzhütten ist meist nicht erlaubt, da sie nur als vorübergehender Wetterschutz gedacht sind und nur im Notfall zum Übernachten.
Das Übernachten ohne Zelt ist in den Waldgesetzen nicht geregelt. Ein Tarp
ist eigentlich kein Zelt - weil es keinen Boden hat. Man schläft man also
gewissermaßen in einer juristischen Grauzone. Ob das wilde Nachtlager
geduldet wird, liegt im Ermessen der Förster. Diese üben Hoheitsrechte im
Wald aus, will heißen, man ist ihnen gegenüber ausweispflichtig, und sie dürfen
im Zweifelsfall auch Personen festnehmen. Es lohnt sich also, höflich zu
bleiben und nicht allzu selbstbewusst aufzutreten.
Das Zelten in freier Landschaft ist grundsätzlich erlaubt. Aber freie
Landschaften sind in Deutschland entweder Privatbesitz oder gehören den
Gemeinden. Selbst Uferbereiche einer deutschen Bundeswasserstraße gehören dazu.
Somit benötigt man zum Zelten also immer eine Erlaubnis des jeweiligen
Besitzers. Oft liest man, dass man nur höflich fragen muß - nur wen.
Das ist kein Problem, will man ein Treffen dort abhalten oder ein paar Tage dort verweilen. Kommt man aber am abend nach einer langen Tour an und möchte einfach nur noch schlafen, dann geht man nicht mehr im Dorf ins Gasthaus und recherchiert nach dem Besitzer.
Wild Campen an sich ist allerdings keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit, kann aber trotzdem teuer werden.
Bei Feuer sieht das ganze wieder anders aus - In Deutschland ist offenes
Feuer im Wald verboten!
Vom 1. März bis 31. Oktober ist in vielen Bundesländern sogar das Rauchen im
Wald verboten. Man könnte sich zwar auf dem zuständigen Forstamt eine
Sondergenehmigung besorgen - das macht aber auch wenig Sinn, um morgens Wasser
für den Kaffee zu erhitzen.
Was macht man - no risk no fun - oder? Kann man muß man aber nicht.
Wie oben schon geschrieben ist übernachten nicht explizit verboten - spät kommen
und wie mein Freund Lippo immer sagt -
"Wenn morgens früh das Eichhorn scheißt, bin ich schon längst abgereist."
Don't leave any Traces - Hinterlasse keine Spuren.
Essen - Feuer auf Grillplätzen.
Wichtig!
Die Wildtiere sind im Wald zuhause und wir als Menschen sind nur zu Gast. Und das sollte auch jedem bewusst sein.
1. Im Wald gibt es viele Grillplätze - dort kann man Feuer machen
2. der Platz sieht so aus, als wäre nie jemand da gewesen
3. nur eine Nacht an einem Ort übernachten
4. spät kommen und früh weiterziehen
5. Schonungen und eingezäunte Bereiche sind tabu
6. nur Totholz verwenden
7. Wildtiere nicht unnötig stören.
Setzzeit
Der Frühling beginnt und die die Natur erwacht langsam zu neuem Leben.
Am 1. April beginnt die sogenannte Brut- und Setzzeit vieler heimischer Wildtiere.
Bis zum 15. Juli gilt damit die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft.
Die Jägerschaft bittet alle Naturfreunde und Erholungssuchende in den kommenden Wochen um erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang in der freien Natur.
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